Allgemeine Geschäftsbedingungen

4M Group Slovakia s. r. o.

Gültigkeit und Wirksamkeit: ab 01. 01. 2020

 

I. Grundlegende Bestimmungen

1. ⁠Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen:

4M Group Slovakia s. r. o.

Sitz: Vieska nad Žitavou 148, 951 52 Vieska nad Žitavou

Identifikationsnummer: 52786447

UID-Nr.: 2121139922

UID-Nr.: SK2121139922

Eingetragen im Handelsregister der Slowakischen Republik, Abteilung Sro, Einlage Nr. 49860/N

(im Folgenden „Auftragnehmer“)

und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“).

2. ⁠Diese AGB gelten für Verträge, die abgeschlossen wurden:

  • ⁠ aus der Ferne (E-Mail, Telefon, Formular auf der Website 4mgroup.sk),
  • ⁠ ⁠persönlich,
  • ⁠ ⁠oder durch einen schriftlichen Vertrag (Werkvertrag).

 

II. Gegenstand der Erfüllung

1.Der Auftragnehmer führt insbesondere folgende Arbeiten aus:

  • ⁠ ⁠Auftragsfertigung von Metallprodukten,
  • ⁠ ⁠Schweißen (MIG/MAG, WIG, Elektrode),
  • ⁠ ⁠Herstellung von Konstruktionen (Tore, Zäune, Geländer, Treppen, Überdachungen, Hallenelemente usw.),
  • ⁠ ⁠Einzel- und Serienfertigung,
  • ⁠ ⁠Fertigung gemäß der gelieferten Dokumentation,
  • ⁠ ⁠Entwurf und technische Lösungen,
  • ⁠ ⁠Montage beim Auftraggeber,
  • ⁠ ⁠Reparaturen und Wartung.

2. ⁠Das Werk ist in der Regel „maßgeschneidert“ – hergestellt nach den Anforderungen des Auftraggebers.

 

III. Vertragsabschluss, Angebot und Zustimmung

1.⁠ ⁠Der Vertrag kommt zustande:

  • ⁠ ⁠durch schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zum Preisangebot oder
  • ⁠ ⁠durch Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer oder
  • ⁠ ⁠durch Unterzeichnung des Werkvertrags.

2. Das Preisangebot ist in der Regel zeitlich begrenzt (sofern dies im Angebot angegeben ist).

3. ⁠Die Grundlagen für die Herstellung sind vor allem: Zeichnungen, Vermessung, technische Spezifikationen, Fotodokumentation, Vereinbarung über die Oberflächenbehandlung, Montageort und Termine.

IV. Preis und Zahlungsbedingungen

1.⁠ ⁠Der Preis des Werkes wird im Preisangebot oder im Vertrag vereinbart.

2.⁠ ⁠Der Auftragnehmer ist berechtigt, Folgendes zu verlangen:

  • ⁠ ⁠Anzahlung vor Produktionsbeginn (insbesondere bei Auftragsfertigung),
  • ⁠ ⁠Zuzahlung bei Übergabe oder nach Montage,
  • ⁠ ⁠die Bezahlung der Änderung des Arbeitsumfangs (zusätzliche Arbeiten) nach Zustimmung durch den Auftraggeber.

3.⁠ ⁠Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und die Termine zu verschieben.

 

V. Lieferfristen und Lieferbedingungen

1. ⁠Die Termine sind in der Regel unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart wurde.

2.⁠ ⁠⁠Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die insbesondere durch folgende Ursachen entstehen:

  • ⁠ ⁠Änderung der Anforderungen des Auftraggebers,
  • ⁠ ⁠Verzögerungen bei der Lieferung von Material,
  • ⁠ ⁠Unvorbereitetheit des Montageortes,
  • ⁠ ⁠ungünstige Wetterbedingungen während der Montage,
  • ⁠ ⁠durch höhere Gewalt.

3.Die Übergabe des Werks erfolgt persönlich, durch Montage oder durch protokollarische Abnahme (je nach Art des Werks).

 

VI. Mitwirkung des Auftraggebers

1. ⁠Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die ordnungsgemäße Erfüllung erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen (Zugang zum Montageort, Strom, Zufahrtswege, Sicherung des Geländes, gegebenenfalls Genehmigungen usw.).

2. Wenn der Auftraggeber keine Mitwirkung leistet, befindet sich der Auftragnehmer nicht in Verzug und die Frist verschiebt sich entsprechend.

 

VII. Vom Auftraggeber geliefertes Material

1. ⁠Wenn der Auftraggeber sein eigenes Material liefert, ist der Auftragnehmer verpflichtet:

  • ⁠ ⁠haftet nicht für versteckte Mängel, Qualität, Eignung zur Verarbeitung und das durch seine Eigenschaften beeinflusste Ergebnis,
  • ⁠ ⁠kann die Bearbeitung von Material ablehnen, wenn dieses offensichtlich ungeeignet oder risikobehaftet ist.

2. ⁠Wenn der Mangel des Werkes nachweislich mit dem vom Auftraggeber gelieferten Material zusammenhängt, handelt es sich nicht um einen Mangel, für den der Auftragnehmer haftet.

  

VIII. Änderungen am Werk und Mehrarbeit

1. ⁠⁠Wenn der Auftraggeber eine Änderung des Umfangs oder der Parameter des Werks verlangt, erstellt der Auftragnehmer einen Nachtrag/Preisunterschied.

2. ⁠Der Auftragnehmer führt zusätzliche Arbeiten erst nach Zustimmung des Auftraggebers aus (eine E-Mail reicht aus).

IX. Haftung für Mängel, Garantie und Reklamationen

1. Der Auftragnehmer haftet für Mängel des Werkes im Umfang gemäß der geltenden Gesetzgebung und den vereinbarten Bedingungen.

2. Verbraucher: Die Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung richtet sich nach dem Gesetz (einschließlich der Mängelrüge).

3. Unternehmer: Die Haftung für Mängel richtet sich in der Regel nach dem Handelsgesetzbuch, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. ⁠Die Reklamation ist schriftlich (per E-Mail oder Brief) mit einer Beschreibung des Mangels und, wenn möglich, mit einer Fotodokumentation einzureichen.

5. ⁠Die Garantie gilt insbesondere nicht für:

  • ⁠ ⁠normale Abnutzung,
  • ⁠ ⁠Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch, Eingriffe Dritter, Vandalismus,
  • ⁠ ⁠Mängel, die durch einen ungeeigneten Untergrund oder eine ungeeignete bauliche Vorbereitung verursacht wurden,
  • ⁠ ⁠Oberflächenveränderungen und Korrosion, die durch aggressive Umgebungsbedingungen, Chemikalien, Salz, unsachgemäße Wartung oder Beschädigungen der Oberflächenbehandlung entstanden sind.

X. Geistiges Eigentum, Zeichnungen, Fotos von realisierten Projekten

1.⁠ ⁠Entwürfe, Zeichnungen, technische Lösungen und Unterlagen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. ⁠Der Auftraggeber darf diese ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weitergeben oder für die Ausführung durch einen anderen Auftragnehmer verwenden.

3. ⁠Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fotos der realisierten Projekte für Marketingzwecke (Website/soziale Netzwerke) zu verwenden, ohne sensible Daten zu veröffentlichen. Der Auftraggeber kann der Veröffentlichung im Voraus schriftlich widersprechen.

 

XI. Rücktritt vom Vertrag (Verbraucher)

1.Bei Sonderanfertigungen und maßgeschneiderten Produkten gilt das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach der Lieferung in der Regel nicht im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen.

2. ⁠Wird der Auftrag nach Beginn der Arbeiten storniert, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung der zweckmäßig aufgewendeten Kosten und der geleisteten Arbeit.

 

XII. Alternative Streitbeilegung (Verbraucher)

Der Verbraucher kann eine alternative Streitbeilegung durch die Slowakische Handelsinspektion in Anspruch nehmen.

 

XIII. Schlussbestimmungen

1. ⁠Die Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik.

2. ⁠Änderungen der AGB gelten nur für Verträge, die nach Veröffentlichung der neuen Fassung abgeschlossen wurden.

3. ⁠Diese AGB sind auf der Website 4mgroup.sk veröffentlicht.